Für 2010 gelten neue Dopingregeln
Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung in Hannover hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) verschiedene Änderungen in der
Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verabschiedet. Darunter auch die
neuen FN-Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln, die zum 28. April
2010 in Kraft treten.
Die FN-Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln (ADMR) definieren die
Nachweis- und Untersuchungsverfahren, die Art der Verstöße und die Art
möglicher Sanktionen. „Vieles davon stand schon immer in der LPO, war
aber verschiedenen Stellen verankert. Jetzt sind alle Regeln auf zwölf
Seiten zusammengefasst und ergänzt“, erläutert FN-Generalsekretär
Soenke Lauterbach. So wurden die bisherigen Listen I und II mit den im
Wettkampf verbotenen Substanzen und Methoden im neuen Regelwerk um
zahlreiche Beispiele angereichert. „Hier steht also nicht mehr nur, dass
‚Narkotika’ verboten sind, sondern auch eine Liste mit entsprechenden
Substanzen“, erläutert Lauterbach.
Ganz neu ist die Liste III mit den „im Training verbotenen Substanzen
und Methoden“. Galt bisher die so genannte Nulllösung nur im
Wettkampf, sind ab Ende April rund 70 Substanzen generell, also auch im
Training, verboten. „Wir gehen hier national erst einmal maßvoll heran.
International ist diese Verbotsliste weitaus umfangreicher. Allerdings
werden wir die Einhaltung unserer Liste auch kontrollieren“, sagte
Soenke Lauterbach. Für den Sommer kündigt der Generalsekretär die ersten
Trainingskontrollen an. „Betroffen davon sind zunächst nur
Kadermitglieder. Das Verbot gilt aber natürlich für alle.“
Die ADMR sind ein zentraler Bestandteil eines
Clean-Sport-Maßnahmenpaketes, das das FN-Präsidium in seiner Sitzung
am 2. September 2009 beschlossen hat. In Hannover entschied der Beirat
jetzt auch über dessen Finanzierung, die mit rund 500.000 Euro pro Jahr
veranschlagt wird. Im ersten Jahr übernimmt die FN die
Anschubfinanzierung in voller Höhe. Ab 2011 tritt eine Gebührenerhöhung
in Kraft. Dadurch verteuert sich unter anderem im kommenden Jahr die
Jahresturnierlizenz für Topreiter, also diejenigen mit Leistungsklasse
eins, um 120 Euro pro Jahr, für Reiter der Leistungsklassen vier bis
sechs um 1,50 Euro. Für Reiter bis 18 Jahre der unteren Leistungsklassen
bleibt alles beim Alten. „Wir haben versucht, die Kosten möglichst
gerecht zu verteilen. Derjenige, der häufiger und in höher dotierten
Prüfungen startet, zahlt mehr als ein ‚Hobbyreiter’, der vielleicht
nur fünf Mal pro Jahr an einem A-Springen teilnimmt“, so Lauterbach.
Ein Teil der durch die Gebührenerhöhung erzielten Einnahmen wird an die
Landespferdesportverbände gehen, die damit ihrerseits
Clean-Sport-Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich ergreifen
können.
Die kompletten FN-Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln sind ab
kommenden Mittwoch, 27. Januar, im Internet unter www.pferd-aktuell.de
(Pferdesport A-Z, Stichwort „Doping“) nachzulesen.
Quelle: fn-press
(Wie die neuen Regeln bei Turnieren in Baden-Württemberg umgesetzt werden, ist im nächsten Reiterjournal zu lesen).











